Ein- und Ausreiseinformationen
Zollamt
Eine mündliche Zollerklärung über ihr Gepäck wird in der Regel genügen, es sei denn,
  1. Sie kommen mit dem Schiff an, oder
  2. Haben unbegleitetes Fluggepäck, oder
  3. Wollen mehr als die zulässige Menge an zollfreien Waren mitbringen.




Auf persönliches Reisegepäck werden keine Zollabgaben erhoben, sofern es dem zuständigen Zollbeamten nach Inhalt und Umfang angemessen erscheint. Die folgenden Waren können zollfrei eingeführt werden:
Umfang und Inhalt der zollfreien Waren
WAREN MENGE ANMERKUNG
Spirituosen 3 Flaschen 760 ml pro Flasche, ab 19 Jahren
Zigaretten 400 Zigaretten Sollte der Reisende mehrere Arten von Tabakwaren einführen, gilt eine Obergrenze von 500 g.
Zigarren 100 Zigarren
Sonstige 500g
Parfüm 75 ml ohne Eau de Cologne und Eau de Toilette
Sonstige Waren sofern der Marktwert 200.000 Yen nicht übersteigt Der Gesamtwert aller anderen Gegenstände, außer den oben aufgeführten Waren, darf 200.000 Yen nicht überschreiten. Gegenstände mit einem Marktwert von unter 10.000 Yen sind zoll- und steuerfrei und werden nicht in die Berechnung des Gesamtwertes aller mitgeführten Waren einbezogen. Für einzelne Gegenstände oder Sortimente mit einem Marktwert von über 200.000 Yen gibt es keinen Zollfreibetrag.

Zollamt am Flughafen in Narita
http://www.narita-airport-customs.go.jp/e/index_e.html