Ein- und
Ausreiseinformationen |
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Zollamt |
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Eine mündliche Zollerklärung über ihr Gepäck wird in der Regel genügen, es sei denn,
- Sie kommen mit dem Schiff an, oder
- Haben unbegleitetes Fluggepäck, oder
- Wollen mehr als die zulässige Menge an zollfreien Waren mitbringen.
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Auf persönliches Reisegepäck werden keine Zollabgaben erhoben, sofern es dem zuständigen Zollbeamten nach Inhalt und Umfang angemessen erscheint. Die folgenden Waren können zollfrei eingeführt werden:
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| Umfang und Inhalt der zollfreien
Waren |
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| WAREN |
MENGE |
ANMERKUNG |
| Spirituosen |
3 Flaschen |
760 ml pro Flasche, ab 19 Jahren |
| Zigaretten |
400
Zigaretten |
Sollte der
Reisende mehrere Arten von Tabakwaren einführen, gilt eine
Obergrenze von 500 g. |
| Zigarren |
100
Zigarren |
| Sonstige |
500g |
| Parfüm |
75 ml |
ohne Eau de Cologne und Eau de Toilette |
| Sonstige
Waren |
sofern der Marktwert
200.000 Yen nicht übersteigt |
Der Gesamtwert aller anderen
Gegenstände, außer den oben aufgeführten Waren, darf 200.000
Yen nicht überschreiten. Gegenstände mit einem Marktwert von
unter 10.000 Yen sind zoll- und steuerfrei und werden nicht in
die Berechnung des Gesamtwertes aller mitgeführten Waren
einbezogen. Für einzelne Gegenstände oder Sortimente mit einem
Marktwert von über 200.000 Yen gibt es keinen
Zollfreibetrag. | Zollamt am Flughafen in Narita
http://www.narita-airport-customs.go.jp/e/index_e.html |
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