Ein- und Ausreiseinformationen |
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Quarantäne |
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Impfbestimmungen: Zur Einreise nach Japan sind, von welchem Ursprungsland auch immer, keine Impfungen erforderlich.
Tiere, Pflanzen, usw.: Bereits vor der Zollabfertigung müssen folgende Bedingungen erfüllt worden sein:
- Pflanzen, deren Einfuhr nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten sind.
- Für Hunde ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staube-Schutzimpfung, sowie ein
Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
- Tollwut zwischen 30 - 180 Tage vorher
- Möglicherweise bis zu 14 Tage Quarantäne
Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen gelten
diverse Einschränkungen. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bei
den folgenden Websites danach:
(Plant Protection Station of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Büro für Pflanzenschutz des Ministeriums für
Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.pps.go.jp
(Animal Quarantine Service of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Abteilung für Quarantäne des Ministeriums für Landwirtschafts-,
Forst- und Seefischereiwesen
http://www.maff-aqs.go.jp
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