Veränderte Registrierung bei Unterkünften in Japan ab 1. April 2005
Ab 1. April 2005 ist beim Einchecken in Hotels und anderen Unterkünften in Japan aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben:

- die „Staatsangehörigkeit“, „Reisepass-Nr.“ sowie „Name“, „Adresse“ und „Beruf“ des Besuchers an den entsprechenden Stellen des Formulars zur Registrierung auszufüllen,
- den Reisepass zur Kopie zur Verfügung zu stellen. (Die Eigentümer der Unterkünfte sind verpflichtet, diese Kopien aufzubewahren.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.