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Veränderte Registrierung bei Unterkünften in Japan ab 1. April 2005 |
Ab 1. April 2005 ist beim Einchecken in Hotels und anderen Unterkünften in Japan aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben:
- die „Staatsangehörigkeit“, „Reisepass-Nr.“ sowie „Name“, „Adresse“ und „Beruf“ des Besuchers an den entsprechenden Stellen des Formulars zur Registrierung auszufüllen,
- den Reisepass zur Kopie zur Verfügung zu stellen. (Die Eigentümer der Unterkünfte sind verpflichtet, diese Kopien aufzubewahren.)
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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